StreifZüge

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen

(Stand Januar 2024)

§ 1 Leistungen

Die NordWestBahn (NWB) veranstaltet Pauschalreisen, bei denen sie neben der Beförderung in Zügen, Bussen oder auf Schiffen weitere Reiseleistungen anbietet. Vermittelt die NWB Leistungen Dritter, gelten deren Geschäftsbedingungen. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gemäß dem Reisekatalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Beförderungen per Bus werden nicht durch die NWB, sondern in Kooperation mit Busunternehmen erbracht. Diese sind Inhaber einer Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz. Auf Verlangen des Reisenden wird diesem nach Vertragsschluss die Firma des Busunternehmens mitgeteilt.

§ 2 Abschluss eines Vertrages, Bezahlung, Abweichungen

2.1 Mit der Aushändigung der Reiseunterlagen, der Fahrkarte oder mit der Bestätigung der Buchung durch die NWB ist die Anmeldung des Kunden angenommen. Der Kunde erhält bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss die Reisebestätigung sowie eine Rechnung. Bei gleichzeitiger Anwesenheit bei der Parteien, ist die Reisebestätigung in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger (z. B. E-Mail).
2.2 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
2.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden, auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.4 Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseunterlagen auf Richtigkeit zu prüfen.
2.5 Der gesamte Buchungspreis ist bei Abschluss des Vertrages zu entrichten, sofern zu den einzelnen Reisen keine anderweitigen Angaben vorliegen. Die Abrechnung der Zusatzleistungen (z. B. Inselführungen, Fahrradverleih) im Rahmen der Tagesfahrten erfolgt über die NWB im Namen und für Rechnung der jeweiligen Kooperationspartner.
2.6 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. § 4) werden jeweils sofort fällig.
2.7 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann die NWB von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Die NWB kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 4.1 und 4.2 verlangen. Wenn der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich die NWB zudem vor, für die zweite Mahnung Mahngebühren zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.

§ 3 Leistungen- und Preisänderungen

3.1 Die NWB behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die der Kunde vor verbindlicher Buchung informiert wird. Hiervon ist auch eine Änderung des Reisepreises umfasst.
3.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde sein Einverständnis innerhalb von 3 Tagen nach Zugang des Angebotes erklärt. Das Einverständnis kann auch durch Zahlen des Reisepreises erklärt werden.
3.3 Änderungen und Abweichungen der im Prospekt oder im Vertrag aufgeführten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig und von der NWB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die NWB wird den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
3.4 Einseitige Preisänderungen sind nach Vertragsabschluss bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Preisänderungen können dann nur in dem Umfang vorgenommen werden, wie sich die Erhöhung von Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren, auf den Reisepreis auswirken.
3.5 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % oder bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen kann der Kunde innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist kostenfrei von der Reise zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, sofern die NWB diese ohne Mehrkosten anbieten kann.

§ 4 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornogebühren

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang des Rücktritts bei der NWB. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die NWB den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die NWB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in § 4.3 pauschaliert.
4.3 Die NWB hat nach der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sich bei einem Rücktritt wie folgt staffelt:
• bis zu 32 Tagen vor Reisebeginn 10 % vom Reisepreis, max. in Höhe der Anzahlung
• ab 31. bis 16. Tag vor Reisebeginn 25 % vom Reisepreis
• ab 15. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40 % vom Reisepreis
• ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 60 % vom Reisepreis
• ab 48 Stunden vor Reisebeginn 85 % vom Reisepreis
• bei Nichtantritt der Reise am Anreisetag 95 % vom Reisepreis. Bei entsprechendem Nachweis kann die NWB im Einzelfall höhere Aufwendungen verlangen.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an die NWB. Diese kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der NWB als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4.5 Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die NWB durch den Rücktritt der Vertragspartei oder den Eintritt des Dritten einen wesentlich niedrigeren oder gar keinen Schaden erlitten hat.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die NWB

5.1 Die NWB kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat sie den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt die NWB vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
5.2 Weiter ist die NWB dazu berechtigt, die Reise zu kündigen, sofern die Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen pro Fahrt und Termin nicht erreicht wird. Über den Ausfall der Reise aufgrund Nichterreichens der Teilnehmerzahl wird der Reisende unverzüglich nach jeweiligem Anmeldeschluss, spätestens jedoch 5 Tage vor Tagesausflügen sowie 4 Wochen vor Mehrtagesreisen, von der NWB informiert. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. Dieser erhält den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück. Bei Nichtdurchführung der Reise werden dem Reisenden bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.3 Die Durchführung der Reise mit weniger Teilnehmern ist möglich, jedoch kann das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu Preis- bzw. Programmänderungen führen. In diesem Fall wird dem Reisenden ein neues Angebot unterbreitet.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Haftung der NWB als Reiseveranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit die NWB für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2 Die NWB haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der NWB sind. Die NWB haftet jedoch
6.2.1 für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie
6.2.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der NWB ursächlich geworden ist.

§ 7 Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Im Falle von Mängeln oder Störungen während der Reise kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung oder des Mangels beizutragen. Der Reisende hat die Beanstandung unverzüglich anzuzeigen und zwar telefonisch der NordWestBahn +49 (0)541 600 22 33 oder per E-Mail: streifzuege@nordwestbahn.de oder schriftlich an folgende Anschrift: NordWestBahn GmbH, Franz-Lenz-Straße 5, 49084 Osnabrück.

§ 8 Datenschutz

Die der NWB zur Verfügung gestellten personengebundenen Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages verarbeitet, gespeichert, genutzt und weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der NWB finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
www.nordwestbahn.de/de/datenschutz

§ 9 Mitgeltende Unterlagen

Mitgeltende Unterlagen sind die zum Vertragszeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen vermittelten Vertragspartners.

§ 10 Sonstiges

10.1 Die Prospekte und Anzeigen sowie Website der NWB werden mit Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können Irrtümer, Druck- und Rechenfehler nicht immer ausgeschlossen werden, so dass sich die NWB Berichtigungen vorbehält. Sobald der Reiseveranstalter in fremden Namen vermittelt, richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners. Die NWB behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Reisebedingungen jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht.
10.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Osnabrück.

Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:

NordWestBahn GmbH
Franz-Lenz-Straße 5
49084 Osnabrück
0541 2002 4321 (Ortstarif, Mobilfunk kann abweichen)
Handelsregister Amtsgericht Osnabrück HRB 19035
Geschäftsführung:
Ulrich Ehrhardt (Vors.)
Frank Steinkamp