Wenn Reisende bei der Kontrolle keine gültige Fahrkarte vorzeigen können, dann sind unsere Kundenbetreuer:innen dazu verpflichtet eine Fahrpreisnacherhebung (FN) oder ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) auszustellen.
Einsprüche, Anfragen und Nachweise können ausschließlich schriftlich bei uns entgegen genommen werden.
Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular und wählen Sie die Rubrik Sonstiges.
Alternativ können Sie auch direkt die E-Mail-Adresse anschreiben, die auf dem Beleg angegeben ist, der Ihnen bei Ihrer Zugfahrt ausgehändigt wurde.
Bitte geben Sie bei Ihrem Anliegen immer die 15-stellige Vorgangsnummer von Ihrem Beleg mit an.
Hinweise zu unserer Datenschutzerklärung zum EBE erhalten Sie hier.