Service

Reisen mit Hunden/Tieren

Kleintiere

Kleintiere – auch kleine Hunde – werden im Allgemeinen kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o. ä.) auf dem Schoß gehalten werden. Die Details sind in den Tarifbestimmungen des jeweiligen Tarifes geregelt.

Große Hunde

Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, werden nur angeleint mitgenommen.

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Mitnahmeregelungen für große Hunde:

  • In Nordrhein-Westfalen können laut Beförderungsbedingungen Hunde kostenlos mitgenommen werden.
  • Für Fahrten über NRW hinaus, also auf den Linien im Netz Weser-Ems und der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen, gelten die jeweiligen Regelungen der Verbünde bzw. Tarifgemeinschaften. Im Niedersachsen- und VBN-Tarif ist ein Fahrschein des jeweiligen Tarifs erforderlich. Diese Hunde werden zum Fahrpreis für Kinder befördert (ausgenommen: Erwerb von Gruppenfahrkarten).
  • Bei der Beförderung laut Niedersachentarif müssen sie zusätzlich mit einem geeigneten Maulkorb versehen sein.

Blindenführ- und Begleithunde

Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 228 Nr. 6 SGB IX sind vom Maulkorbzwang ausgenommen und dürfen unentgeltlich mitgenommen werden, sofern im Schwerbehindertenausweis des Fahrgastes das Merkzeichen „B“ oder „Bl“ eingetragen ist. Das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Fahrgast mitführt, in dessen Schwerbehindertenausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist (Merkzeichen “B”).