Kleintiere – auch kleine Hunde – werden im Allgemeinen kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o. ä.) auf dem Schoß gehalten werden. Die Details sind in den Tarifbestimmungen des jeweiligen Tarifes geregelt.
Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, werden nur angeleint mitgenommen.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Mitnahmeregelungen für große Hunde:
Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 228 Nr. 6 SGB IX sind vom Maulkorbzwang ausgenommen und dürfen unentgeltlich mitgenommen werden, sofern im Schwerbehindertenausweis des Fahrgastes das Merkzeichen „B“ oder „Bl“ eingetragen ist. Das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Fahrgast mitführt, in dessen Schwerbehindertenausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist (Merkzeichen “B”).